Vereinbarung:

Zwischen dem Urheber der Karikaturen und dem Nutzer wird folgende Vereinbarung getroffen:

Der Nutzer stellt dem Urheber zur Erstellung der Karikatur ein geeignetes Portraitfoto zur Verfügung.

Anhand dieses Fotos erstellt der Urheber eine Karikatur und legt diese dem Nutzer zunächst zur Freigabe vor.

Das Copyright an der Karikatur verbleibt beim Urheber.

Der Urheber ist berechtigt, die erstellte Karikatur jederzeit auf seinen Webprojekten zu verwenden.

Der Nutzer verzichtet diesbezüglich auf sein Einspruchsrecht.

Das Originalfoto stellt der Urheber nach Erstellung der Karikatur dem Nutzer wieder zur Verfügung. (Sofern nicht auf digitale Daten zurück gegriffen wird.)

Der Nutzer erwirbt an der Karikatur ein ausschließliches Nutzungsrecht.

Er ist nicht berechtigt, diese Karikatur außerhalb seiner Webprojekte zu nutzen oder zur Vervielfältigung, einschließlich der Möglichkeit eines Downloades, anzubieten.
Einzige Ausnahme ist die personengebundene Verwendung als Avatar in öffentlichen Foren u.ä.

Mit der zur Verfügungsstellung seines Portraitfotos zur Erstellung der Karikatur erkennt der Nutzer (Auftraggeber) diese Vereinbarung rechtsverbindlich an.

Das Jumperlein